Schritt 3 von 3 · Therapie beginnen: Probesitzungen und Antrag

Mit einem Platz geht es so weiter

Ab hier macht die Praxis den Papierkram. Du musst nichts abhaken, nur wissen, was kommt.

  1. 12 bis 4 ProbesitzungenIhr lernt euch kennen und schaut, ob es passt. Wechseln ist erlaubt.
  2. 2Kurzer Check bei der HausarztpraxisEin Formular, das dir die Praxis mitgibt. Die Ärztin oder der Arzt klärt kurz, ob körperliche Ursachen mitspielen.
  3. 3Antrag unterschreibenDen Antrag schreibt die Praxis. Die Kasse antwortet meist nach etwa 3 Wochen.

GUT ZU WISSEN

Passt es nicht?

Nach den Probesitzungen darfst du wechseln. Deine Liste mit Praxen bleibt dafür hier.

Zwischen den Sitzungen
3'
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ZUM NACHLESEN

Therapieplatz gefunden: So geht es weiter

Mit einer Zusage ist das Schwerste geschafft. Bis zur ersten richtigen Therapiestunde folgen noch drei kurze Schritte, und die meiste Arbeit macht die Praxis.

Die drei Schritte bis zum Start

  1. Probesitzungen. Zwei bis vier Termine zum Kennenlernen. Ihr schaut, ob ihr zusammenpasst und wie die Therapie aussehen kann. Wechseln ist erlaubt.
  2. Kurzer Check bei der Hausarztpraxis. Der sogenannte Konsiliarbericht schließt körperliche Ursachen aus. Die Praxis gibt dir dafür ein Formular mit.
  3. Antrag unterschreiben. Die Praxis stellt den Antrag bei deiner Kasse. Die Kasse antwortet meist nach etwa drei Wochen.

Kurz- oder Langzeittherapie

Meist startet die Therapie als Kurzzeittherapie mit zwei Abschnitten von je zwölf Sitzungen. Reicht das nicht, kann die Praxis eine Langzeittherapie beantragen. Das entscheidet ihr gemeinsam, du musst dich am Anfang nicht festlegen.

Noch keine Zusage?

Dann hilft dir Schritt 2 bei der Suche. Kommen nur Absagen, gibt es die Kostenerstattung für eine Privatpraxis.

Häufige Fragen

Was sind probatorische Sitzungen?

Probesitzungen, in denen du und die Praxis prüft, ob ihr zusammenpasst. Bei Erwachsenen sind es mindestens zwei und bis zu vier. Passt es nicht, darfst du wechseln.

Was ist ein Konsiliarbericht?

Eine kurze ärztliche Untersuchung, meist bei deiner Hausarztpraxis, die körperliche Ursachen ausschließt. Er muss spätestens nach den Probesitzungen vorliegen.

Muss ich den Antrag bei der Krankenkasse selbst schreiben?

Nein. Den Antrag stellt die Praxis gemeinsam mit dir. Du unterschreibst ihn nur.

Wann kann die eigentliche Therapie anfangen?

Sobald die Kasse den Antrag genehmigt hat. Sie entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Die Probesitzungen laufen schon vorher.

Stand Nov. 2026. Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, KV Baden-Württemberg: Wegweiser Psychotherapie, Psychotherapie-Richtlinie des G-BA, § 13 Abs. 3a SGB V.